Frage: Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Antwort: Anruf/SMS/WhatsApp über 01578 94 94 884; Mail info@vk-uebersetzungen.de oder über das Kontaktformular.
Frage: Kann ich auch ohne Termin vorbeikommen?
Antwort: Nein, das ist leider nicht möglich. Termine können aber immer recht kurzfristig vereinbart werden
Frage: Wer vertritt Sie in Urlaubszeiten?
Antwort: Ich arbeite ausschließlich alleine, da ich Wert auf Kundennähe und Qualität, die ich selbst verantworten kann, lege.
Frage: Wie lange dauert eine Übersetzung?
Antwort: Falls Sie die Übersetzung dringend benötigen, teilen Sie mir dies bitte mit. Ansonsten sind die Bearbeitungszeiten in der Regel unter einer Woche
Frage: Sind die Übersetzungen beglaubigt bzw. von einem amtlich/öffentlich ermächtigten Übersetzer angefertigt?
Antwort: Ja, ich bin vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm ermächtigt worden, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzungen aus der deutschen in die russische Sprache und
umgekehrt zu bescheinigen. Meine Übersetzungen können in allen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt werden
Frage: Sind Sie ein beeidigter Dolmetscher?
Antwort: Ja, ich habe das Recht, mich als Dolmetscherin für die russische Sprache auf meine allgemeine Beeidigung zu berufen
Frage: Wo kann ich selbst oder eine Behörde prüfen, dass Sie tatsächlich ermächtigt und beeidigt sind?
Antwort: Die stets aktuelle Übersicht erhalten Sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank des Justizportals unter https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen
Frage: Was ist der Unterschied zwischen Übersetzer und Dolmetscher?
Antwort: der Übersetzer übersetzt schriftlich, der Dolmetscher mündlich
Frage: Gibt es eine Gewährleistung für Übersetzungen?
Antwort: Ja, Ihnen steht selbstverständlich ein Gewährleistungsanspruch nach §631 BGB zu. Der Anspruchsfrist für Endverbraucher beträgt 24 Monate, für Unternehmern 12 Monate
Frage: Ich habe irgendwann eine Übersetzung bei Ihnen anfertigen lassen, kann ich die Übersetzung erneut ausgestellt bekommen?
Antwort: Ja, das ist innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum der Übersetzung möglich. Es wird ein kleines Entgelt für die Neuausstellung berechnet
Frage: Ich habe eine Übersetzung von einem anderen Übersetzer vorliegen, jedoch ohne Beglaubigung / die Übersetzung wird von der Behörde nicht anerkannt. Können Sie die fremde Übersetzung beglaubigen?
Antwort: Da ich die Übersetzung komplett prüfen müsste, würde das Entgelt für diese Prüfung + Beglaubigung gleich hoch sein, wie bei der selbst angefertigten Übersetzung. Im zweiten Fall haben Sie dazu den Vorteil, dass Sie bei Bedarf die Übersetzung später gegen ein kleines Entgelt neu ausgestellt bekommen können.
Frage: Sind meine Unterlagen bei Ihnen sicher?
Antwort: Ich behandle mir anvertraute Unterlagen sehr sorgsam. Für die Zeit der Bearbeitung arbeite ich ausschließlich mit Kopien, damit die Originale so wenig wie möglich angefasst werden müssen. Wenn Sie mir die Unterlagen persönlich vorbeibringen, so händige ich Ihnen die Originale sofort aus, sobald ich geeignete Kopien erstellt habe
Frage: Muss ich Kopien mitbringen?
Antwort: Kopien kann ich vor Ort anfertigen, Sie müssen keine mitbringen